Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die heute im Evangelischen Kirchenpavillon unterzeichnete Bonner Vereinbarung für die verkaufsoffenen Sonntage 2019 bis 2021. Eine Überarbeitung der Vereinbarung war aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln notwendig geworden. Wie in den Vorjahren wird die maximale Anzahl an zulässigen verkaufsoffenen Sonntagen nicht ausgereizt werden, sodass Veranstaltungen in der Innenstadt mit einer Geschäftsöffnung am Sonntag etwas Besonderes bleiben. „Mit der neuen Vereinbarung ist eine ausgewogene Regelung gefunden worden, die die Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Kunden berücksichtigt“, sagt Professor Dr. Stephan Wimmers, Geschäftsführer der IHK, bei der Unterzeichnung. Ziel sei es, die Attraktivität der Innenstadt für Besucher und Kunden langfristig zu steigern und zu erhalten. Wimmers: „Der stationäre Handel kann mit attraktiven Innenstädten, Einkaufserlebnissen und Events im Wettbewerb mit dem Online-Handel bestehen und dadurch Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und erhalten.“
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