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Zusätzlich zur DSGVO: Das neue BDSG
Man kann es nicht oft genug sagen: Ab dem 25.05.2018 müssen die Vorschriften der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet werden. Die Verordnung enthält aber viele sogenannte Öffnungsklauseln. Diese ermöglichen es, den jeweiligen Staaten abweichende eigene Regeln zu treffen. Das ist in Deutschland jetzt geschehen, denn am 05.07.2017 ist das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSAnUG-EU) Weiterlesen…



