Wirecard-Insolvenzverfahren: Unbedingt auch Kursdifferenzschaden anmelden

Zu der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG erreichen uns zahlreiche Anfragen geschädigter Aktionäre zu der Frage der Höhe ihres Schadensersatzanspruches und des in der Insolvenzanmeldung anzugebenden Betrages. Viele Geschädigte sind der Auffassung, dass sie einfach den Erwerbspreis Weiterlesen…