Energie- / Umwelttechnik
EEG-Umlage: IHK zur Entscheidung der EU
Die IHK Saarland begrüßt, dass die EU-Kommission im Rahmen der Eigenversorgung für Bestandsanlagen eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage genehmigt hat. Sorgen bereitet allerdings, dass für nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommene KWK-Anlagen zur Eigenstromversorgung zum Jahreswechsel ein Wegfall der bisherigen Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent droht. Weiterlesen…
