„Wir freuen uns, dass die Clearingstelle Mittelstand ihre Arbeit jetzt aufnehmen kann. Damit ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um wirtschaftsrelevante Gesetze in unserem Land künftig einfacher, schlanker und mittelstandsfreundlicher zu machen. Unser Initiativrecht, bestehende Gesetze und Verordnungen auf Mittelstandsverträglichkeit überprüfen zu können, werden wir vor allem mit dem Ziel wahrnehmen, den Mittelstand von unnötigem bürokratischem Ballast zu befreien“. So äußerte sich IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen zu der heute vom Ministerrat beschlossenen Verordnung zur Clearingstelle Mittelstand.
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