Finanzen / Bilanzen
Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August
Zum 1. August 2020 tritt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Daraus ergeben sich Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche „Wohlverhaltensregelungen“ aufgenommen bzw. bestehende Vorschriften an Weiterlesen…