Zum 1. August 2020 tritt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Daraus ergeben sich Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche „Wohlverhaltensregelungen“ aufgenommen bzw. bestehende Vorschriften an die Vorgaben der MiFID II angepasst. Die IHK Saarland rät Betroffenen dazu, sich mit den Neuregelungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen. Sie hält hierfür ein spezielles Infoblatt bereit, G62a „Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August 2020“, zu finden unter der Kennzahl 1755 auf www.saarland.ihk.de.
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