Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg lädt zu einer Informationsveranstaltung „Top secret – Geschäftsgeheimnisse rechtssicher schützen – Neue Vorgaben durch das Geschäftsgeheimnisgesetz“ ein. Sie findet am Dienstag, 9. Juli, 10 bis ca. 12 Uhr, im Sitzungssaal der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt.

Seit dem 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Bisher reichte es aus, mit den Personen, die Zugang zu einem Geschäftsgeheimnis haben eine Vereinbarung über die Verschwiegenheit zu treffen. „Der Gesetzgeber verlangt nunmehr zusätzliche Maßnahmen, um ein Geschäftsgeheimnis rechtssicher und effektiv zu schützen. Er hat sich bezüglich der Konkretisierung dieser Maßnahmen sehr zurückgehalten und die Entscheidung, wie das Geheimnis über eine Verschwiegenheitserklärung hinaus geschützt werden kann, in das Ermessen des Unternehmens gestellt“, erläutert IHK-Ansprechpartner Detlev Langer.

Welche Handlungsoptionen Unternehmen zum wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen zur Verfügung stehen und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, werden Dr. Stefan Dornbusch, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht, sowie Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Meyer-Köring Rechtsanwälte, Bonn, beleuchten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 30 Euro pro Person. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492244  erfolgen.

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