Finanzen / Bilanzen
Gesellschaftsrecht: Vom Partner zum Scheinselbstständigen
Schließen sich Ärzte zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – vormals Gemeinschaftspraxis – zusammen, dann erzielen sie grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Als Freiberufler sind sie damit von der Gewerbesteuer befreit. Um die Einkünfte der Ärzte qualifizieren zu können, ist zu prüfen, Weiterlesen…






