Finanzen / Bilanzen
Praxisverkauf: Keine Steuerermäßigung für den variablen Kaufpreis
Wer eine Praxis verkauft, der muss neben dem Festkaufpreis vereinbarte variable Kaufpreisbestandteile erst zum Zeitpunkt ihrer Zahlung als nachträgliche Einnahmen voll versteuern. Der variable Kaufpreis ist nicht dem steuerlich zu begünstigenden festen Verkaufspreis einzubeziehen. Hintergrund In der Praxis werden Preise für den Kauf einer Praxis oft variabel gestaltet. Gerade Kaufverträge Weiterlesen…