31. Mai 2017 ist Stichtag für Emissionserklärung

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. Die Einzelheiten sind in der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe einer Emissionserklärung ist der 31. Mai 2017. „Die erklärungspflichtigen Anlagenbetreiber sollten zeitnah Weiterlesen…