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Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende verlängert
vereinfachter Zugang zur Grundsicherung über den 30.09.2020 hinaus verlängert Vermögensprüfungen werden bis Jahresende weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden bis Jahresende übernommen Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung Weiterlesen…





