Firmenintern
GEMA in der Faschingszeit
Nicht nur, aber gerade auch in der bevorstehenden Faschingszeit besteht bei Veranstaltern häufig Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die IHK Saarland weist darauf hin, dass beim öffentlichen Abspielen von Musik Zahlungsverpflichtung gegenüber Weiterlesen…

