Dienstleistungen
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Mit zweierlei Maß
Im November 2018 hat der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Neben Regelungen zur Verbesserung der Pflege in den Krankenhäusern enthält das Gesetz auch Bestimmungen über die Verjährung von Forderungen für Krankenhäuser und Krankenkassen. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (Paragraph 109, SGB V) ist nun geregelt, dass Ansprüche von Krankenhäusern auf Vergütung Weiterlesen…