Finanzen / Bilanzen
Honorarärzte in Krankenhäusern sind sozialversicherungspflichtig
Wer als Honorararzt in einem Krankenhaus arbeitet ist nicht selbstständig, sondern angestellt und daher sozialversicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht am 4. Juni 2019 entschieden. Für Kliniken als Arbeitgeber hat das weitreichende Folgen. Welche das sind und für wen das Urteil noch gilt, das erläutert Strafrechtsexpertin Janika Sievert von Ecovis in Weiterlesen…