Ausbildung / Jobs
Frist für Überbrückungshilfe II endet
Die Frist zur Antragstellung der Überbrückungshilfe II läuft am 31. März 2021 ab. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg Unternehmen hin. „Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) im Namen des Antragsstellers einzureichen“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der Weiterlesen…