Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die ersten fünf Absolventen des Bilanzbuchhalters (IHK) zum Bachelor Professional. „Ich freue mich sehr, dass mein Abschluss auf Bachelor-Niveau im DQR-Level 6 nun auch so benannt werden darf. In der Korrespondenz mit ausländischen Firmen ist es außerdem viel einfacher seinen Abschluss darzustellen“, sagt Lehrgangsteilnehmer Anastasios Mavridis.

Bislang hieß es: „Wer Bachelor oder Master werden möchte, muss studieren.“ Doch auf dem Papier sind die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (z.B. Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt) schon lange mit den akademischen Titeln gleichwertig. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Januar 2020 die Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden nun endlich auch die ersten Prüfungsverordnungen mit der neuen Abschlussbezeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wer sich fortan etwa in Bilanzbuchhaltung weiterbilden lässt, darf sich auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung nennen. Wer geprüfter Betriebswirt wird, trägt gleichzeitig den Titel Master Professional in Business Management.

Robert Schweizog, Geschäftsführer Bildung bei IHK NRW: „Für die Absolventen der Höheren Berufsbildung sind das gute Nachrichten. Nun wird auf den ersten Blick deutlich, welch hohes Bildungslevel sie erreicht haben.“ Bisher sei der Nachweis über die Einstufung des Abschlusses im sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eher umständlich gewesen. Neben den Bilanzbuchhaltern können ab sofort auch Medienfachwirte, Fachwirte für Einkauf, Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Meister für Veranstaltungstechnik die zusätzliche Abschlussbezeichnung Bachelor Professional erwerben. Für Klaus Bourdick, bildungspolitischer Sprecher von IHK NRW, kann das nur ein Anfang sein: „Wir prüfen in NRW jedes Jahr circa 10.000 Teilnehmer in mehr als 80 verschiedenen Qualifikationsprofilen der Höheren Berufsbildung. Es wäre im Sinne einer Verdeutlichung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, dass all diese Absolventen so bald wie möglich auch den Professional-Titel in der Abschlussbezeichnung tragen dürfen.“ Hierfür seien laut Bourdick aber noch Beschlüsse der jeweiligen Sozialpartner, die für die Neuregelung dieser Weiterbildungsprofile zuständig sind, notwendig.

Die Weiterbildungsgesellschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet am Freitag, 5. März 2021, 17 Uhr, einen kostenfreien Online-Informationsabend zum Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK) aus. Nähere Informationen und Anmeldung bei Barbara Marzodko, Telefon 0228/97574-234, E-Mail Marzodko@wbz.bonn.ihk.de.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf die Bilanzbuchhalterprüfung, die der jeweiligen IHK bekannt sind, gibt es unter https://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Michael Pieck
Pressesprecher
Telefon: +49 (228) 2284-130
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: pieck@bonn.ihk.de
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel