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Nach dem EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Zeiterfassung jetzt einführen
Laut einem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az: C-55/18) sollen EU-Arbeitgeber künftig angehalten werden, Systeme für die zuverlässige Messung von Arbeitszeiten einzurichten. Daraus ergeben sich datenschutzrechtliche Implikationen. Die Systeme für die Zeiterfassung liefert unter anderem das deutsche Unternehmen p.l.i. solutions aus Verl. Zeiterfassungssoftware von p.l.i. solutions Es gibt schon immer Weiterlesen…






