Lebensarbeitszeitkonto: In der Freistellungsphase bauen Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch auf

Wer als Arbeitgeber Lebensarbeitszeitkonten anbietet, sollte sich das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach merken. In der Freistellungsphase, so das Gericht, entstehen keine Urlaubsansprüche. „Klar, waren wir mit dem Fall noch nicht vor dem Bundesarbeitsgericht“, sagt Ecovis-Arbeitsrechtler Thorsten Walther, „weil Lebensarbeitszeitkonten jedoch Weiterlesen…