Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auf den Abzugszeitpunkt kommt es an

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Nach dem BMF-Schreiben vom 9.11.2016 sind die Aufwendungen grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen zu berücksichtigen, Handwerkerleistungen Weiterlesen…

Schleswig-Holstein auf der EXPO REAL 2017

Vom 4. bis zum 6. Oktober zeigt sich Schleswig-Holstein mit einem breiten Spektrum an Investitionsmöglichkeiten auf der EXPO REAL 2017 in München. Auf der internationalen Fachmesse für Immobilien und Investitionen präsentieren sich insgesamt 24 Aussteller auf dem schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsstand, der Weiterlesen…