Finanzen / Bilanzen
Rückzahlungsrisiko für SodEG-Mittel bei Nichtbeantragung von Corona
Soziale Dienstleister, die Unterstützungshilfen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG beantragt und erhalten haben, könnten verpflichtet sein, noch bis zum 30. September 2020 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu stellen. Gem. § 4 Satz 1 Nr. 4 SodEG besteht für den Leistungsträger Weiterlesen…






