„Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen“

Die im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz getroffene Regelungen zum Verlustrücktrag sollten aus Sicht des VDMA nachgebessert werden. VDMA-Vizepräsident Bertram Kawlath erklärt zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag: "Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro ist zwar grundsätzlich richtig, Weiterlesen…