Fahrzeugbau / Automotive
TÜV Rheinland: Zu laute Musik im Auto geht auf Kosten der Verkehrssicherheit
Die Scheiben sind heruntergelassen, die Musikanlage ist bis zum Anschlag aufgedreht. Dabei gilt grundsätzlich: Wer als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs ist, muss auf das Hören von überlauter Musik verzichten. Denn neben den Augen sind die Ohren das wichtigste Sinnesorgan im Straßenverkehr. „Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Umgebungsgeräusche wie Hupen oder Weiterlesen…



