Finanzen / Bilanzen
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: Jetzt auch nach Mieteinnahmen aufteilen
Unternehmen können für gemischt genutzte Gebäude die Vorsteuer für Baukosten angeben, die für den gewerblichen Teil angefallen sind. Normalerweise gelten die Flächen als Aufteilungsmaßstab. Der Bundesfinanzhof lässt jetzt zudem die künftigen Mieteinnahmen als Maßstab zu. Warum das für Unternehmen vorteilhaft sein kann, weiß Ecovis-Steuerberaterin Ines Mummert in Erfurt. Wann dürfen Weiterlesen…