Finanzen / Bilanzen
Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitgeber haben es jetzt (etwas) leichter
Wer Saisonarbeitskräfte, Studierende oder sonstige Aushilfen kurzfristig anstellen will, muss gut aufpassen, dass es sich tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Seit 1. August 2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Wie Arbeitgeber jetzt vorgehen können, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem in Berlin. Geringfügigkeitsrichtlinien übernehmen BSG-Urteil Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger Weiterlesen…





