Finanzen / Bilanzen
Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen: In Bayern gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A
Der Bayerische Landtag hat am 23. Dezember 2022 beschlossen, dass Flächen mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin bei der Grundsteuer als landwirtschaftliches Vermögen gelten und so mit der günstigeren Grundsteuer A zu besteuern sind. Zum Hintergrund Die Grundsteuer besteuert den Besitz von unbebauten und bebauten Grundstücken. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Steuer wird Weiterlesen…