Allgemein
Jahresinventur und § 240 HGB: Was Unternehmen beim Nachweis ihrer Bestände beachten müssen
Viele Unternehmen betrachten die Jahresinventur als operative Pflichtübung: zählen, abhaken, abheften. Dabei wird der rechtliche Rahmen oft unterschätzt. Gemäß § 240 HGB ist jeder Kaufmann zur vollständigen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände verpflichtet. Wer diese Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt oder den Nachweis darüber nicht führen kann, sieht sich Problemen gegenüber, die über Weiterlesen…









