Größte KWKG-Reform seit Jahren
Mit dem KWKG 2027 soll die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung bis Ende 2035 verlängert werden. Das derzeit vorliegende Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums stellt allerdings lediglich den ersten Entwurf dar. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen zu erwarten.
Einen ausführlichen Bericht zu den Änderungen finden Sie im NEWS-Bereich des BHKW-Infozentrums unter „KWKG 2027 – Was steht im Eckpunktepapier zum KWK-Gesetz?“.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Verlängerung bis 2035
Die Verlängerung des KWKG bis Ende 2035 schafft grundsätzlich Planungssicherheit für Investoren. Förderfähig bleiben weiterhin KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Speicher. Auch die Ausschreibungen für größere KWK-Anlagen sollen wieder aufgenommen werden.
Höhere Fördersätze, kürzere Laufzeit
Die Förderdauer soll von bisher 30.000 auf 20.000 Vollbenutzungsstunden sinken. Gleichzeitig steigen die Fördersätze um rund 50 Prozent. Die Förderung wird dadurch schneller ausgezahlt, die Wirtschaftlichkeit hängt künftig jedoch stärker von Marktpreisen und Betriebsstrategien ab.
Mehr Marktorientierung
KWK-Anlagen sollen künftig stärker auf den Strommarkt reagieren. Zuschläge sind nur noch bei Börsenstrompreisen ab 30 Euro/MWh vorgesehen. Wärmespeicher, Direktvermarktung und flexible Betriebsweisen gewinnen dadurch an Bedeutung.
Strengere Anforderungen bei Modernisierungen
Die Förderung modernisierter Anlagen soll künftig stärker an der tatsächlichen Investitionshöhe ausgerichtet werden. Zusätzlich sind höhere Anforderungen an die Effizienzsteigerung vorgesehen.
Wasserstofffähigkeit wird Pflicht
Neue gasbetriebene KWK-Anlagen sollen künftig wasserstofffähig ausgelegt werden, um eine spätere Integration in ein klimaneutrales Energiesystem zu ermöglichen.
Stärkung von Wärmenetzen und Speichern
Wärmenetze und Speicher gehören zu den größten Gewinnern der Reform. Die maximale Förderhöhe pro Projekt soll von 50 auf 100 Millionen Euro steigen. Der jährliche Förderrahmen soll von 150 auf 400 Millionen Euro anwachsen.
Kleine BHKW – Dezentralität unerwünscht?
Besonders umstritten in Kommunen und der kleinen mittelständischen Industrie sind die geplanten Änderungen für KWK-Anlagen bis 500 kW. Das BMWE plant unter anderem:
- Wegfall der Sonderförderung für Anlagen unter 50 kW
- Einheitliche Fördersätze bis 500 kW
- Förderstopp für neue Anlagen unter 25 kW ab 2029
- Förderung ausschließlich für netzeingespeisten Strom
- Schrittweisen Wegfall der kaufmännischen Stromabnahme
Vor allem die Beschränkung der Förderung auf die in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge würde zahlreiche Contracting- und Eigenversorgungskonzepte wirtschaftlich schwächen. Kritiker befürchten deshalb ein schleichendes Aus kleiner BHKW-Anlagen in Kommunen, Quartieren und mittelständischen Unternehmen.
Fazit
Die KWKG-Novelle 2027 verlängert die Förderung und stärkt flexible, marktorientierte KWK-Anwendungen sowie Wärmeinfrastrukturen. Gleichzeitig geraten dezentrale BHKW-Projekte kleinerer Leistung zunehmend unter Druck. Die Zukunft kleiner KWK-Anlagen dürfte daher zu den zentralen Streitpunkten des weiteren Gesetzgebungsverfahrens gehören.
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