Das aktuelle ZVO-Fördermittelupdate, das die ZVO-Fördermittelplattform im Mitgliederbereich der ZVO-Website begleitet, gibt wieder einen Überblick über attraktive Programme für die Branche. Mit der Forschungszulage sind vier Jahre rückwirkend bis zu 35 Prozent Zuschuss für Forschungs- & Entwicklungsprojekte möglich und seit 2026 sogar bis zu 4,2 Millionen Euro Zuschuss pro Jahr. Für Betriebe in Brandenburg gibt es bis zu 60 Prozent Lohnkostenzuschuss bzw. maximal 39.600 Euro für Innovationsfachkräfte. Und in Thüringen bis zu 48.000 Euro Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. 

Förderprogramm des Monats 

Vier Jahre rückwirkend bis zu 35 Prozent Zuschuss und ab 2026 bis 4,2 Millionen Euro pro Jahr für Forschungs- & Entwicklungsprojekte: Eine Besonderheit ist, dass die Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Gefördert werden Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten sowie Kosten der Auftragsforschung für Projekte der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ab 2026 sind 4,2 Millionen Euro pro Jahr an Förderung möglich. Der Antrag wird völlig digital gestellt und anschließend beim Finanzamt eingereicht und im Rahmen der Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausbezahlt. Mehr Informationen auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Aktuelles aus den Ländern 

Brandenburg – Bis zu 60 Prozent Lohnkostenzuschuss bzw. maximal 39.600 Euro für Innovationsfachkräfte: Bezuschusst werden die Lohnkosten für Werkstudierende und Innovationsassistenten mit Hochschulabschluss (der nicht mehr als 36 Monate zurückliegt) in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Dabei handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen. Mehr dazu über die ILB Website oder telefonisch unter 0331 660-2200.

Thüringen – Bis zu 48.000 Euro Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von innovativem Personal: Gefördert wird die Gewinnung von neuem Personal, vor allem für Forschung, Entwicklung und Innovation als monatlicher Festbetrag in Höhe von 2.000 Euro für maximal 24 Monate. Das entspricht einem Lohnkostenzuschuss von bis 48.000 Euro. Außerdem wird die Vergabe von Thüringen Stipendien mit 600 Euro für Studierende und 1.200 Euro für Promovierende für maximal 24 Monate bezuschusst. Mehr Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung über die Website derThüringer Aufbaubank oder telefonisch unter 0800 5565156.

Die ZVO-Fördermittelplattform

Weitere hilfreiche Informationen und ein FAQ zum Thema Fördermittel sowie Zugang zu rund 200 für die Branche möglichen Förderprogrammen von Bund und Ländern erhalten ZVO-Mitglieder direkt auf der ZVO-Fördermittelplattform. So müssen sich Interessierte nicht selbst durch das vielfältige und komplexe Angebot von bundesweit 2.400 Programmen durcharbeiten. Die Webseite wird fortlaufend aktualisiert und dient für ZVO-Mitglieder als erste Anlaufstelle zum Thema. In regelmäßigen Abständen informiert der ZVO über besonders attraktive oder neue Förderprogramme sowie über Änderungen.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf dürfen sich ZVO-Mitgliedsunternehmen gerne an Pascal Schneider, Schneider Consulting, Fördermittelagentur für Unternehmen und Verbände, wenden:

www.pschneiderconsulting.cominfo(at)pschneiderconsulting.com, Tel.: +49 175 9403098

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