Die Handwerkskammer Karlsruhe unterstützt im Rahmen der Begabtenförderung des Bundes Nachwuchstalente im Handwerk. Ins Leben gerufen hat dieses Programm das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 1991, um die berufliche Bildung und darauf aufbauende Weiterbildungen aufzuwerten. Seit 2023 kann jeder Stipendiat für die Dauer von drei Jahren 8.700 Euro für Weiterbildung ausgeben.

Die Trägerstiftung der Begabtenförderung hat vom Bundesministerium in diesem Jahr zusätzliche Fördergelder zugeteilt bekommen. Zuständige Stelle für die Aufnahme und Betreuung der Stipendiaten ist für ihren Bezirk die Handwerksammer Karlsruhe. Kammerpräsident Joachim Wohlfeil freut sich „Wir können in diesem Jahr die Anzahl an Stipendiaten um sieben begabte Auszubildende – vorher waren es 25 junge Handwerkerinnen und Handwerker – erweitern.

Gefördert werden fachbezogene, berufsspezifische Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Betriebswirt, Lehrgänge zur Fortbildung oder auch fachübergreifende Weiterbildungen sowie weiterbildende Maßnahmen im Ausland.

Was sind die Vorrausetzungen für die Förderung

Wer sich um ein Stipendium bewerben möchte, muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen benötigt man einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Gesamtpunktezahl von mindestens 87 Punkten und besser in der Abschlussprüfung.

Oder man kann einen der ersten drei Plätze bei einem überregionalen Leistungswettbewerb vorweisen oder es liegt ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule vor. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich.

Derzeit betreut Christian Grabenauer das Förderprogramm bei der Handwerkskammer Karlsruhe. Er entscheidet entsprechend den Vorgaben der Stiftung über die Anzahl der jährlich aufzunehmenden Stipendiaten in das Förderprogramm. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt nach Berufsgruppen getrennt, um eine berufsstrukturelle Ausgewogenheit der Förderung zu gewährleisten.

 

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