Am Montag (29.01.2024) wurde in den Trilogverhandlungen der EU eine Einigung zur Überarbeitung der über 30 Jahre alten Richtlinie erzielt.

AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Abwasserentsorgung an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Bekanntmachungen zur Einigung enthalten wichtige Eckpunkte, die auch die AöW unterstützt hat. Dazu gehört die Einführung der Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel, diese Industriebranchen müssen mindestens 80 % der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. vierte Reinigungsstufe) tragen. Wir hatten Vollkostendeckung gefordert, auch vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Das Ergebnis begrüßen wir gleichwohl. Aber auch die Förderung der öffentlichen Abwasserwirtschaft in Richtung Energie- und Klimaneutralität ist ein wichtiges Thema, das wir unterstützen, um nur einige Punkte zu nennen. Insgesamt deckt die Richtlinie alle für die Abwasserwirtschaft wichtigen Punkte ab. Ich hoffe auf einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, so dass dann mit der nationalen Umsetzung begonnen werden kann. Auch diesen Prozess möchten wir gemeinsam mit der AöW begleiten.“

AöW-Vizepräsident Olaf Schröder ergänzt: „Der Gesetzgeber und die Politik in Deutschland – Bund und Länder – sind nun gefordert, erste Überlegungen für eine praktikable und zumutbare Umsetzung der Vorgaben anzustellen. Hierzu ist ein enger Dialog mit der gesamten Branche notwendig. Es darf dabei nicht nur um eine 1:1-Umsetzung gehen, sondern es ist entscheidend, wie die Rahmenbedingungen für die öffentliche Abwasserwirtschaft insgesamt gestärkt werden können, um die Aufgaben aus der Richtlinie gemeinwohlorientiert zu erfüllen. Dabei dürfen die öffentlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft nicht – im wahrsten Sinne des Wortes – mit den Anforderungen im Regen stehen gelassen werden. Es wird beispielsweise darum gehen, wie kleinere Betriebe die Umsetzung bewältigen können, wie die Herstellerverantwortung praktikabel, rechtssicher und planbar umgesetzt werden kann und wie unnötige Belastungen durch zusätzliche Anforderungen und Bürokratie vermieden werden können. Und das alles gemeinwohlorientiert und nachhaltig in öffentlicher Hand.“

Über den Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasser-wirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 397436-06
Telefax: +49 (30) 397436-83
http://www.aoew.de

Ansprechpartner:
Dr. Durmus Ünlü
Stellvertretender Geschäftsführer | Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: +49 (30) 397436-06
Fax: +49 (30) 397436-83
E-Mail: uenlue@aoew.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel