• BDU stellt Grundsätze ordnungsgemäßer Transferberatung (GoTB) vor
  • Durch einen verlässlichen und praxisbewährten Qualitätsrahmen erhalten Betriebe und Mitarbeitende die notwendige Orientierung und Sicherheit

Der technologische Wandel treibt die industrielle Transformation voran und verlangt von Unternehmen eine hohe Anpassungsfähigkeit. Sinkt hierdurch der Personalbedarf, sind durchdachte Lösungen für betroffene und oftmals verunsicherte Mitarbeitende gefragt. Transfergesellschaften fällt dabei eine wachsende Bedeutung zu. Allerdings ist der Markt der Transferanbieter sehr heterogen. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hat aus diesem Grunde die Grundsätze ordnungsgemäßer Transferberatung (GoTB) entwickelt. Diese sollen die Qualitätsmaßstäbe und den Charakter der Dienstleistung einer Transfergesellschaft definieren und sowohl Betrieben als auch Mitarbeitenden als Wegweiser dienen. Maßgeblich erarbeitet wurden die Leitlinien vom BDU-Fachverband Outplacementberatung. Dessen Mitgliedsunternehmen unterstützen ihre Kunden bei der Gestaltung von fairen Personal-Trennungsprozessen. Hierbei erfolgen auch regelmäßig Beratungsleistungen im Zuge von Transfergesellschaften.

Dr. Martin Mertes, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Outplacementberatung: „Transfergesellschaften können in Zeiten technologischer und digitaler Transformation einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und wertschätzenden Personalanpassungsprozess leisten. Mit unseren Grundsätzen wollen wir einen praxisbewährten Qualitätsrahmen für Unternehmen und deren Mitarbeitende schaffen, der Orientierung und Sicherheit gibt.“

Stefan Detzel, Leiter des BDU-Arbeitskreises Transferberatung und Vorstandsmitglied im Fachverband Outplacementberatung, ergänzt: „Wir verstehen die Grundsätze zum einen als Selbstverpflichtung der Transferanbieter im BDU. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, die herausgearbeiteten Qualitätsmerkmale als Standard und Best-Practice-Leitfaden für Betriebe und Mitarbeitende zu etablieren. Allen Beteiligten an Transfergesellschaften muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn sich Mitarbeitende im Vertrauen auf eine bessere berufliche Zukunft auf eine solche Lösung einlassen sollen.“

Wichtigstes Ziel: Auf nächsten Karriereschritt vorbereiten und Qualifizierungen organisieren

Nach Einschätzung des BDU werden die Möglichkeiten des Arbeitsinstruments zurzeit alleine unter Qualitätsgesichtspunkten nicht ausreichend genutzt. Die Organisationform und die angebotenen Maßnahmen von Transfergesellschaften sollen nach Verständnis des BDU das folgende Leistungsversprechen in den Mittelpunkt stellen: Den Teilnehmenden der Transfergesellschaft die beste Vorbereitung zum nächsten Karriereschritt gewähren, Zugänge zum Arbeitsmarkt verschaffen, hohe Vermittlungsquoten aufweisen sowie zukunftsfähige Qualifizierungen organisieren. Erst dann, so der Consultingverband, erhielten Transfergesellschaften ihre vollumfängliche Daseinsberechtigung. Eine möglichst hohe Qualität der Dienstleistung sicherzustellen, sei hierbei auch vor dem Hintergrund von staatlichen Zuschüssen wie beispielsweise dem Transfer-Kurzarbeiter-Geld sowie Leistungen aus vorhandenen Sozialplänen in Betrieben mehr als geboten.

Transfergesellschaften sind arbeitsmarktpolitische Transfermaßnahmen nach SGB III

Transfergesellschaften sind ein seit dem Ende der 80er Jahre in Deutschland eingeführtes arbeitsmarktpolitisches Instrument, wenn sich Arbeitgeber mittels Aufhebungsverträgen – aber ohne Kündigung – von Beschäftigten trennen wollen. Transfergesellschaften und Transferagenturen gelten als Transfermaßnahmen, die in den §§ 110 und 111 SGB III (Sozialgesetzbuch) geregelt sind. Transfergesellschaften übernehmen dabei die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar nach Ausscheiden aus dem bisherigen Unternehmen in ein neues befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Kostenloser Download der Grundsätze unter: https://bit.ly/3s8dUV1

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