Finanzen / Bilanzen
AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 119,16 festgelegt
Die ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("ABBA BidCo") hat dem Vorstand der AKASOL AG („AKASOL“; ISIN DE000A2JNWZ9) heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der AKASOL zur Beschlussfassung Weiterlesen…