Energie- / Umwelttechnik
Kurze Frist der Nachhaltigkeitsverordnung erfordert zügiges Handeln – Rechtsgrundlage steht weiterhin aus
Nach mehrjährigen Beratungen liegt nun ein Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II zur Notifizierung in Brüssel vor. Die Bundesregierung wird somit frühestens im November eine rechtskräftige Verordnung erlassen können. In dem Entwurf sind allerdings Umsetzungsfristen für Betreiber von Bioenergieanlagen bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. „Der von der Bundesregierung Weiterlesen…