Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt und sich am selben Tag krankschreiben lässt, bekommt anschließend vielleicht kein Gehalt mehr. Denn Arbeitgeber dürfen Krankschreibungen anzweifeln, die genau am letzten Arbeitstag enden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. 

Was das Urteil für Ärzte bedeutet

„Ärzte sollten daher immer die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beachten und Krankheiten gewissenhaft dokumentieren. Falls ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert, laufen Ärzte Gefahr, dass sie vor dem Hintergrund dieses Urteils vor Gericht aussagen müssen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München.

Das komplette Urteil lesen Sie in unserer Pressemitteilung nach: Arbeitgeber dürfen Krankschreibung nach Kündigung anzweifeln

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