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ITZBund wird zum 1. Januar 2021 nichtrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 7. Dezember 2020 wird das ITZBund zum 1. Januar 2021 in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen umgewandelt. Das ITZBund bleibt Weiterlesen…