Seit Anfang Oktober können Ärzte ihre Patienten auch in einer Videosprechstunde krankschreiben.

Nun hat der Bewertungsausschuss zwei neue Kostenpauschalen für Porto bei Postversand in den EBM aufgenommen.

Für den Versand der AU-Bescheinigungen können Ärzte die neue Kostenpauschale 40128 abrechnen. Weiterhin besteht die Möglichkeit für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) die Kostenpauschale 40129 abzurechnen. Beide Kostenpauschalen sind mit 81 Cent bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Grund für die neuen Kostenpauschalen war, dass die aktuelle Kostenpauschale 40110 im EBM für den Postversand von Dokumenten nicht den Versand von Dokumenten an den Patienten miteinschließt.

Hintergrund: Krankschreibung per Video

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Mitte Julie die Vorgaben zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit gelockert und die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie angepasst.

Vertragsärzte können demnach seit Inkrafttreten des Beschlusses am 07.10 die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmen Voraussetzungen auch ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde feststellen.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de

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