Die Landesenergie-Kartellbehörde (E-KartB) hat ihr kartellrechtliches Verfahren zum Themenkomplex des badenova Beteiligungsmodells kompas eingestellt. Im Einvernehmen mit badenova ist damit ein Schlussstrich unter eine mehrjährige Diskussion gezogen und Klarheit über kommunale Beteiligungsmöglichkeiten an badenova hergestellt worden.

Der Energie- und Umweltdienstleister badenova bestätigt die von der EKartB öffentlich bekannt gemachte einvernehmliche Einigung und die von der E-KartB genannten Eckpunkte der Einigung. Diese Einigung ist trotz der weiterhin bestehenden grundsätzlich unterschiedlichen Rechtsauffassung beider Seiten zustande gekommen. „Wir hatten ein Interesse, das Verfahren auf diesem Wege der Einigung zu beenden, um die Kommunen, die sich an badenova beteiligt haben, vor langwierigen Verfahren im Konzessionswettbewerb zu schützen und ihnen Ärger, Kosten und juristische Auseinandersetzungen zu ersparen“, so badenova Vorstandsvorsitzender Dr. Thorsten Radensleben. Zunehmend hat sich nämlich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Wettbewerber unter Berufung auf das offene Verfahren der E-KartB kommunale Entscheidungen bei Konzessionsvergaben oder bei der Suche nach strategischen Partnern für die Gründung eigener Netzgesellschaften juristisch anfechten. Sie haben damit die betroffenen Städte und Gemeinden in kostspielige und langwierige Verfahren gebracht, wie sich an Beispielen in der Region Hochrhein aufzeigen lässt.

Bei der Diskussion zwischen E-KartB und badenova ging es um das in den Jahren 2010 bis 2012 aufgelegte kompas-Beteiligungsmodell. Es hat Städten und Gemeinden ermöglicht, Anteile von badenova zu erwerben und damit Gesellschafter des wirtschaftlich erfolgreichsten Energiedienstleisters im Südwesten zu werden. Gleichzeitig gab es in diesem Modell auch die Möglichkeit, stille Beteiligungen zu zeichnen. Diese zusätzliche Option hat die E-KartB für wettbewerbswidrig gehalten, unter anderem wegen der attraktiven Höhe der Verzinsung und wegen einiger formaler Klauseln.

badenova hat stets die Rechtskonformität dieser Konstruktion betont, verzichtet nun aber aus den vorgenannten Gründen auf eine gerichtliche Klärung. Stattdessen wurden als Bestandteil der oben genannten Einigung alle stillen Beteiligungen zum 31.03.2020 gekündigt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, diese stillen Beteiligungen in Kommanditanteile umzuwandeln. Inzwischen hat badenova den betroffenen 45 Städten und Gemeinden bereits die Umwandlung ihrer stillen Beteiligungen in Kommanditanteile in gleicher Höhe angeboten. Diese Form der Beteiligung an badenova ist von der E-KartB nie beanstandet sondern ausdrücklich gebilligt worden.

 

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