Der Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland rät, vor dem ersten Gebrauch die Bedienungsanleitung genau zu lesen, denn sie enthält wichtige Hinweise beispielsweise zu Gebrauch, Einsatzort oder Pflege des Produktes. Zeigt das Gerät nach einiger Zeit immer noch Geruchsauffälligkeiten, kann das ein Indiz dafür sein, dass weiterhin flüchtige Stoffe austreten. Dann empfiehlt Dr. Schelle, beim Hersteller oder Vertreiber einen Nachweis über eine Prüfung beziehungsweise eine Emissionsbewertung einzufordern, im ungünstigsten Falle sollte man versuchen, das Gerät wieder zurückzugeben.
Stoffe aus Isolierungen oder Plastikummantelungen
Ein Elektroherd wird entweder mithilfe von Glas- oder Steinwolle isoliert. Dieses Material wiederum enthält Formaldehyd als Bindemittelbestandteil. „Wenn der Herd punktuell sehr heiß wird, zersetzt sich das Bindemittel im Dämmmaterial und das Formaldehyd wird wieder freigesetzt“, erklärt Dr. Schelle. Ein neuer Toaster, eine Dampfbügelstation oder eine Fritteuse können gleichfalls Schadstoffe ausdünsten. Schuld sind hohe Anteile an Isolierungen, Plastikummantelungen oder aufgebrachten Antihaftbeschichtungen. Seit gut fünfzehn Jahren testet TÜV Rheinland derartige Geräte und bewertet ihre Emissionen für die Hersteller nach einem Ratingsystem.
Je häufiger der Gebrauch, desto geringer die Emissionen
Das Umweltbundesamt legt für bestimmte Substanzen und Verbindungen Innenraumluft-Richtwerte fest, die nicht überschritten werden sollten. Für Formaldehyd liegt der Richtwert bei 100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Raum und spiegelt den WHO-Empfehlungswert wider. „Bei der ersten Benutzung eines Elektroherds oder eines Toasters kann es schon mal öfter sein, dass die Emissionswerte zumindest kurzzeitig deutlich über diesem Richtwert liegen“, erläutert Dr. Schelle. Je öfter das Gerät genutzt werde, desto geringer werde jedoch der Ausstoß. Allerdings könnten empfindliche Personen bereits bei kurzfristig höheren Konzentrationen mit tränenden Augen, laufender Nase, Kopfschmerzen oder Übelkeit reagieren, Allergien seien ebenfalls nicht auszuschließen. Die ersten Inbetriebnahmen sollten bei ausreichender Raumlüftung (geöffnete Fenster) erfolgen und Betroffene sollten die Küche während dieser Phase nicht betreten.
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