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Gericht: Facebook Custom Audience nur mit Einwilligung zulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Einsatz der "Facebook Custom Audience" ohne Einwilligung des Nutzers gegen das Datenschutzrecht verstößt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte 2017 einem Online Shop untersagt, das Marketing-Tool "Facebook Custom Audience" zu verwenden. Dieses ermöglicht es Unternehmen, Kunden, die auch ein Facebook-Konto haben, dort gezielt Weiterlesen…





