Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften den Transparenzpflichten nach dem neuen Geldwäschegesetz. Konkret bedeutet dies: Unternehmen haben einerseits Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister, andererseits unterliegen sie selbst einer Informationseinholungspflicht darüber, wer der wirtschaftlich Berechtigte bei ihren Vertragspartnern ist. Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens bereits aus anderen öffentlichen Registern oder Quellen ergeben.
Die IHK Saarland empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, zu überprüfen, ob sich aus dem Handelsregister oder sonstigen öffentlichen Registern die Daten des wirtschaftlich Berechtigten ergeben und diese auch aktuell sind. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so die IHK Saarland, können Geldbußen durch staatliche Stellen verhängt werden. Mehr Informationen enthält das Infoblatt R83 „Das (neue) Transparenzregister“ unter http://www.saarland.ihk.de, Kennzahl 2141.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
Pressesprecherin
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.