Medizintechnik
Quotelung bei grober Fahrlässigkeit im Fokus
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Höhe der Leistungskürzung wird dabei anhand der Schwere des Verschuldens bemessen, und dies nennt man Quotelung. Weiterlesen…