Energie- / Umwelttechnik
Bundestag hat Neuregelung zur Stromsteuerbefreiung beschlossen!
. Im Detail bedeutet das u.a. folgende Änderungen: Die Stromsteuerbefreiung gemäß §9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG umfasst künftig Strom, der in Anlagen mit einer Leistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern (EE) erzeugt und am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird Wegfall Weiterlesen…




