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Einwohnerversammlungen werden wieder aufgenommen
Die Landesregierung lockert zunehmend die Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor dem Corona-Virus – auch für Veranstaltungen. Seit dem 15. Juni 2020 liegt die zulässige Personenzahl für Veranstaltungen im Freien bei maximal 300 Personen, in geschlossenen Räumen bei 100 Personen. Diese Anpassungen erlauben es der WEMAG und ihrer Tochter der WEMACOM Breitband Weiterlesen…