Energie- / Umwelttechnik
Erste Rückkühlwerke müssen ab Herbst 2023 wiederkehrend geprüft werden
Mit der Einführung der 42. BImSchV müssen Betreiber von Rückkühlwerken eine Reihe von Pflichten erfüllen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören die Anmeldung von Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster sowie wiederkehrende Prüfungen in einem 5-Jahres-Turnus. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die ersten wiederkehrenden Prüfungen von Bestandsanlagen Weiterlesen…






