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BGH stärkt Rechte von WEG-Eigentümern bei Klimaanlagen
Der Bundesgerichtshof hat am 17.07.2026 in einem Grundsatzurteil (Az. V ZR 162/25) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften den Einbau einer Split-Klimaanlage nicht mehr allein mit dem pauschalen Verweis auf mögliche künftige Lärmbelästigung ablehnen dürfen. Für Hausverwaltungen ergibt sich daraus akuter Handlungsbedarf, denn in den kommenden Wochen stehen zahlreiche Eigentümerversammlungen an – ein Weiterlesen…








