Allgemein
Änderungen beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zum Januar 2023 hat der Gesetzgeber den elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Vor der Einführung der eAU war der Prozess der Krankmeldung deutlich umständlicher und zeitintensiver. Durch die Digitalisierung mit den Softwarelösungen des ZEUS® Workforce Managements von ISGUS gehört dieser umständliche Prozess nun der Vergangenheit an. Der Weiterlesen…