Energie- / Umwelttechnik
Photovoltaik – Änderung in der Bayerischen Bauordnung – für Reihen- und Doppelhäuser attraktiver
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in Sachen Photovoltaik überarbeitet. Bislang galt, dass Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m vom Nachbardach einhalten müssen, wenn die Photoovltaikmodule nicht als "nicht brennbar" klassifiziert sind. Dies trifft in der Regel auf alle herkömmlichen Glas-Folien Module zu, welche als "schwer brennbar" eingestuft werden. Ein Weiterlesen…