Energie- / Umwelttechnik
Gefahrgutbeauftragte für Schiene, Straße und Gefahrgutklasse 7
Die Beförderung von Gefahrgütern über Schiene und Straße stellt Unternehmen in die Pflicht, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser wird nach Absolvierung eines anerkannten Grundlehrganges und bestandener Prüfung bei der IHK ausgestellt. Dieser Weiterlesen…