Finanzen / Bilanzen
Behörden müssen Finanzämter über ausgezahlte Corona-Hilfen informieren
Corona-Hilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Damit Unternehmen die Hilfen korrekt versteuern, hat die Bundesregierung eine Meldepflicht für Behörden und andere öffentliche Stellen eingeführt. Diese ist am 24.11.2020 in Kraft getreten. Was die Behörden melden müssen und bis wann, das erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Steuerstrafrechtsexperte Alexander Littich in Landshut. In der neuen Verordnung Weiterlesen…